Kaufuntersuchungen
Kaufuntersuchungen
Durch die Schuldrechtsreform sind die Hauptmängel beim Pferdekauf abgeschafft worden. Pferde müssen jetzt zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelfrei, oder der Mangel muss dem Käufer bekannt sein. Damit kommt der Kaufuntersuchung eine sehr große Bedeutung zu. Für den Verkäufer bietet eine Kaufuntersuchung einen Schutz vor anschließenden Regressen oder dient vor allem bei Mangelfreiheit als zusätzliches Verkaufsargument. Der Käufer kann mit einer Kaufuntersuchung feststellen, ob das Pferd frei von Mängeln ist und für den von ihm beabsichtigten Zweck geeignet ist. Ein Pferd ist schließlich kein Kühlschrank, den man einfach umtauscht! Die Kaufuntersuchungen werden von mir nach dem Protokoll der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) oder der „Pferdeheilkunde“ durchgeführt, der Umfang der Untersuchung wird vor mit dem Auftraggeber genau festgelegt. Die GPM empfiehlt bei allen Kaufuntersuchungen Röntgenaufnahmen entsprechend dem neuen Röntgenleitfaden 2018.

